Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist für Personen, die von einer Kontopfändung betroffen sind, eine wichtige Vorsorgemaßnahme. In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie, was ein P-Konto ausmacht, welche Vorteile es bietet und wie Sie Schritt für Schritt eine P-Konto-Bescheinigung erhalten.
1. Was ist ein Pfändungsschutzkonto?
Ein Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, ist eine essenzielle Maßnahme, um Ihr Existenzminimum zu sichern und sicherzustellen, dass Sie trotz Pfändungen über notwendige Mittel verfügen. Ein P-Konto ermöglicht es Ihnen, einen bestimmten Freibetrag vor dem Zugriff von Gläubigern zu schützen.
Rechtlich gesehen handelt es sich beim P-Konto um ein umgewandeltes Girokonto, das innerhalb gesetzlicher Freibeträge vor der Pfändung geschützt ist. Der Schutz erstreckt sich dabei auf einen monatlichen Grundfreibetrag, der in der Regel automatisch gewährt wird.
2. Gesetzliche Grundlagen
Einführung: Das P-Konto wurde 2010 per Gesetz eingeführt und im § 850k Zivilprozessordnung (ZPO) verankert.
Zweck: Es dient dem Schutz des unpfändbaren Existenzminimums gemäß Sozialgesetzbuch.
Freibeträge: Der Pflichtschutz umfasst derzeit einen monatlichen Betrag von 1.329,99 € (Stand 2025), der nicht gepfändet werden darf. Zusätzliche Freibeträge können für Unterhaltsverpflichtungen oder Sozialleistungen gewährt werden.
3. Wer kann ein P-Konto eröffnen?
Jeder Inhaber eines Girokontos kann sein bestehendes Konto einmalig in ein P-Konto umwandeln lassen. Selbst wenn Ihr Konto bereits gepfändet ist, dürfen Banken diese Umwandlung nicht verweigern.
Voraussetzungen:
Bestehendes Girokonto bei einer inländischen Bank.
Schriftlicher Antrag auf Kontoumwandlung.
Vorlage einer gültigen Ausweiskopie (Personalausweis oder Reisepass).
4. Vorteile eines P-Kontos
Sicherung des Existenzminimums: Monatliche Zahlungseingänge bis zum Freibetrag bleiben unberührt.
Verlässliche Zahlung: Weiterer Zugriff auf Kontofunktionen wie Überweisungen und Lastschriften.
Keine zusätzlichen Kosten: Banken dürfen für die Umwandlung lediglich die üblichen Kontoführungsgebühren erheben.
Flexibilität: Zusätzliche Freibeträge können bei Nachweis von Unterhaltsleistungen beantragt werden.
5. Schritt-für-Schritt: So erhalten Sie Ihre P-Konto-Bescheinigung
Konto auswählen: Entscheiden Sie, ob Sie Ihr bestehendes Girokonto umwandeln möchten oder ein neues Konto eröffnen.
Antrag stellen: Reichen Sie bei Ihrer Bank den schriftlichen Antrag auf Umwandlung zum P-Konto ein.
Identitätsnachweis: Legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
Bestätigung erhalten: Ihre Bank stellt Ihnen eine Bescheinigung aus, in der das P-Konto bestätigt wird.
Freibeträge prüfen: Überprüfen Sie, ob der Grundfreibetrag automatisch eingestellt wurde und ob Sie ggf. weitere Freibeträge benötigen.
6. Zusätzliche Freibeträge beantragen
Über den Grundfreibetrag hinaus können Sie folgende Zusatzfreibeträge eintragen lassen:
Unterhaltsverpflichtungen: Nachweis durch Bescheinigung über Unterhaltszahlungen.
Sozialleistungen: Z. B. Arbeitslosengeld II, Kindergeld – Nachweis durch Bescheinigung der Leistungsträger.
Pflegeleistungen: Bei Pflegebedürftigkeit Dritter – entsprechende Nachweise erforderlich.
Reichen Sie die entsprechenden Bescheinigungen bei Ihrer Bank ein, um den individuellen Freibetrag anpassen zu lassen.
7. Häufige Fragen zum P-Konto
F: Kann ich mehrere P-Konten führen?
A: Nein, gesetzlich ist nur ein P-Konto pro Person zulässig.
F: Fallen höhere Gebühren an?
A: Banken dürfen lediglich ihre üblichen Kontoführungsgebühren berechnen. Ein Aufpreis für das P-Konto ist gesetzlich nicht vorgesehen.
F: Wie schnell gilt der Schutz?
A: Der Pfändungsschutz gilt ab dem Tag der Umwandlung. Bereits erfolgte Pfändungen vor Antragstellung bleiben jedoch bestehen.
8. Praxistipps für den Alltag
Regelmäßig kontrollieren: Überprüfen Sie monatlich Ihren Kontostand und die eingeräumten Freibeträge.
Rechtzeitig ergänzen: Beantragen Sie Zusatzfreibeträge frühzeitig, um Lücken im Schutz zu vermeiden.
Beratung nutzen: Schuldnerberatungen und Verbraucherzentralen bieten kostenlose Unterstützung.
Ein Pfändungsschutzkonto bietet Ihnen Sicherheit und Planungssicherheit in finanziellen Notsituationen. Mit der richtigen Vorbereitung und den notwendigen Bescheinigungen stellen Sie sicher, dass Ihr monatliches Existenzminimum gewahrt bleibt. Nutzen Sie das P-Konto als wirksames Instrument gegen Pfändungen und informieren Sie sich bei Ihrer Bank über die Details zur Bescheinigung und möglichen Zusatzfreibeträgen.